Im ersten Teil meines Blogbeitrages zum Thema Schutz vor Fotoklau, habe ich beschrieben welche Möglichkeiten es gibt sich vor Fotoklau auf dem eigenen Blog zu schützen. In dem zweiten Teil werde ich darstellen welche Möglichkeiten es gibt die Bilddateien zu schützen.
B Schutz der Fotodateien
1) Dateinamen mit Quelle und Bildnummer versehen
Wenn man jedes Bild mit der Quelle und einer Bildnummer versieht (z.b. www-portrait-foto-kunst-de-0001, www-portrait-foto-kunst-de-0002, www-portrait-foto-kunst-de-0003) schützt das nicht davor, das die Datei umbenannt wird. Sollte jemand aber die Bilddatei eins zu eins übernehmen sind die Fotos leicht auffindbar.
2) Wasserzeichen Sichtbar
Ein Wasserzeichen ist, wenn es gut angebracht ist, nur durch recht viel Arbeitsaufwand zu entfernen. Dadurch ist die Quelle der Fotos oder der Urheber klar zu erkennen.
Ruiniert ein Wasserzeichen nicht den Genuß beim betrachten des Bildes?
Auf den Streit, ob ein Wasserzeichen ein Bild zerstört und generell auf eine Signatur oder ein Wasserzeichen verzichtet werden sollte will ich hier nicht eingehen. Da soll sich jede seine Eigene Meinung bilden. Meine Meinung die auch an den Fotos auf meinem Blog zu erkennen ist, ist klar Pro Wasserzeichen. Eine Bildverschandelung sehe ich da nicht. Im Gegenteil es kann sogar gute Werbung sein wenn sofort erkennbar ist woher ein Foto kommt. Die Gegenmeinung, die klar Contra Wasserzeichen ist, wurde in diesem Blogbeitrag von Fin L. Stebner gut dargestellt. Sie wird z.B. auch von dem Straßenfotograf Thomas Leuthardt vertreten.
3) Wasserzeichen Unsichtbar
Es gibt Programme die Fotos mit sogenannten Unsichtbaren Wasserzeichen versehen können. Vorteil davon ist, das das Bild nicht demonstrativ mit einem Brandzeichen versehen werden muß. Das Bild hat aber eine Erkennungssignatur des Urhebers. Sollte dieses Foto unrechtmäßig verwendet werden kann es leicht identifiziert werden. Spezielle Anbieter (die kostenpflichtig sind) bieten auch den Service nach diesen Unsichtbaren Wasserzeichen im Internet zu suchen (bsp. Digimarc mit ihrem „online Safeguard“ Angebot)
4) Bilder in kleiner Auflösung hochladen
Das macht den Bilderklau etwas unattraktiver und die Verwendung im Print Bereich kann dadurch wirksam unterbunden werden.
C) Kontrolle durch Software
Wie merke ich das ohne meine zustimmung Bilder auf einer fremden Internetseite Verwendet werden ?
Wie merke ich wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Bilder schreien für gewöhnlich nicht. Eine Möglichkeit ist z.B. wenn auf einer anderen Webseite ein Bild von euch eingebunden wurde, das man feststellt warum man recht viele Seitenaufrufe von einer bestimmten Quelle hat. Beispielsweise wurde einmal ein von mir gemachtes Event Foto auf einer Seite eingebunden die sich mit Buffalo Schuhen beschäftigt. Auf dem Foto war eine Menschengruppe zu sehen die eben diese Buffalo Schuhe trug. (der Trafic lief natürlich über meinen Server). Es ist des wegen zu empfehlen darauf zu achten wenn es ungewöhnlich viele Zugriffe auf ein bestimmtes Foto gibt.
Eine gänigere Methode ist das verwenden von Suchsoftware. Mit der google Bildersuche kann das Internet nach einem Bild dursucht werden. Ein ähnliches Angebot bietet der Internetdienst Tineye
D) Rechtliches – Die Kosten Nutzen Frage
Die rechtlichen Möglichkeiten gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen möchte ich hier nicht erörtern. Ich hatte erst überlegt darauf ausführlich einzugehen, aber mich dann dagegen entschieden, da es hier nur um die technischen Möglichkeiten des Bilderschutzes gehen soll. Es ist möglich rechtlich Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Deswegen möchte ich hier auf die „Kosten/Nutzten“ Fragen eingehen und auf zwei Artikel verlinken die das unterschiedliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen darstellen.
- Der erste Artikel bezieht sich darauf das einem Fotografen eine Schadensersatzforderung von 20 € pro Bild zugesprochen wurde (nach umfangreichem Rechtsstreit!). Da sollte man sich fragen ob es das Wert war. Herrauszubekommen das die eigenen Fotos unrechtmäßig genutzt werden. Dann Zeit und Geld in einen Rechtsstreit zu investieren und am Ende einen Schadensersatz von 20 € pro Bild zu bekommen.
- Der Zweite Artikel beziehet sich auf die Forderung von 120 Millionen Dolar einem Fotografen der Jahrelang Fotos vom Erdbebenunglück in Haiti bei Twitter verbreitet hatte und eine Bildagentur ungefragt diese Fotos verkauft hat! Die Parteien haben sich wohl Außergerichtlich geeinigt. Aber derartig hohe Forderungen werden wohl nur in den USA aufkommen können.
Das soll zeigen das es ein weites Feld ist und ein rechtliches Vorgehen im Einzelfall sicherlich davon abhängig ist, welche Ausmaße der Bilderklau hat
Fazit:
Meine Meinung zu dem Thema ist folgende: Das Internet lebt von der schnellen Verbreitung von Informationen und Inhalten. Dazu gehören auch Fotos und Bilder. Wer nicht möchte das seine Fotos verbreitet werden der sollte diese nicht ins Internet stellen! Das ist die einzige Möglichkeit sich 100 % vor Bilderdiebstahl zu schützen.Ich persönlich nutze als „Sicherheitsmaßnahme“ vor allem die Wasserzeichen. Dabei sehe ich das nicht als Schutzmaßnahme sondern viel mehr als „Signieren des Werkes“ (das haben Picasso, Renoir, Monet und Van Gogh mit Ihren Kunstwerken schließlich auch gemacht!). Wenn ein Bild von mir ungefragt verbreitet werden sollte so kann die Quelle ausfindig gemacht werden.
Wem die Artikel gefallen haben, der ist gerne dazu eingeladen ein Kommentar zu hinterlassen. Wenn ein ausreichendes Interesse an der Thematik besteht, schreibe ich noch einen 3 Teil Der 3 Teil handelt dann ausführlich von den rechtlichen Möglichkeiten die eingeleitet werden können um sich gegen Bildklau zu wehren.
Also, besteht Interesse en einem 3 Teil ?
Quellenangebe: Weiterführende Links zu den Themen
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JUN
2013