Steetphotography Klage: Die Frau mit dem Leopardenmantel
Straßenfotografen aufgepasst, sonst kann es euch ergehen wie dem Fotografen Espen Eichhöfer
Der betreibt Streetphotography in Berlin. Direkt am Bahnhof Zoologischer Garten fotografierte er 2013 eine Frau in einem Leopardenmantel. Das Bild landet durch die Ostkreutz-Agentur in einer Fotoausstellung vor der Galerie C/O Berlin.
Die fotografierte Frau fand das nicht so lustig, ließ das Foto entfernen und klagte auf Schadensersatz . Das Foto wurde umgehend aus der Ausstellung entfernt worden und die Schadensersatzklage ist laut Eichhöfer mittlerweile abgewiesen.(vgl. Video)
Ende? Nicht Ganz:
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Auf diese Geschichte bin ich über das Magazin Kwerfeldein aufmerksam geworden, dort wird auf einen Artikel im Kölner Stadtanzeiger verwiesen. Wer das ganze etwas ausführlicher haben möchte, den verweise ich auf diese Quellen.
Die Crowdfunding Aktion:
Espen Eichhöfer will eine gerichtliche Klärung
Scheinbar will Espen Eichhöfer nun eine Lanze für die Streetphotography brechen. Er will über die Crowdfundingplattform StartNext Geld für eine Klage sammeln. Welches Verfahren er damit genau betreiben will, kann ich dem Video leider nicht entnehmen. Die Schadensersatzklage wurde vom Gericht laut des Videos ja abgewiesen.
Was soll es nun werden: eine Feststellungsklage oder gleich eine Verfassungsbeschwerde? Letztere scheitern oft schon an der Zulässigkeit, und nur ca. 2 % der Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich, aber das ist ein anderes Thema.
Ob diese Klage die deutsche Straßenfotografie rettet wage ich zu bezweifeln. Ich mag die Fotoarbeiten von Eichhöfer (schaut euch mal seine Internetseite an), aber dem Klage-Projekt sehe ich kritisch gegenüber. Auf mich wirkt das wie ein Kamikaze Projekt, bei dem die Kosten auf die Crowdfunder umgelegt werden. Die Rechtslage ist insoweit klar, das nach § 22 S. 1 KunstUrhG eine Person grundsätzlich einwilligen muss, wenn ein Werk auf dem Sie dargestellt ist, ausgestellt werden soll. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn man Namen wie Henri Cartier-Bresson oder Robert Frank nennt. Auf die Ausnahmen des KunstUrhG will ich hier gar nicht eingehen, ich will nur sagen, wie ich die Erfolgsaussichten des „Projekts“ sehe.
Aber ich bin gespannt wie sich das weiterentwickelt.
Was haltet ihr davon?
Wiegt die Kunstfreiheit der Straßenfotografie höher als das Persönlichkeitsrecht einzelner Menschen?
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JAN
2015