Kooperation und Sponsoring

Eine Kooperation mit www.portait-foto-kunst.de ist grundsätzlich möglich.
Sei es in Form von Werbung oder Product-Placements (durch Firmen) oder Gastartikeln (durch andere Blogger)
Kooperationen wähle ich meistens sehr selektiv aus.
Gerne nehme ich auch Kooperationsanfragen für meinen Podcast (www.fotominuten.de) entgegen.
Also nicht zögern und mich einfach anschreiben:
info@portrait-foto-kunst.de an.

Bei der Zusammenarbeit sind mir folgenden Punkte wichtig, die ich bei einer Kooperation als
essentielle Vertragsgesichtspunkte sehe:

Sponsoring/Werbung mit Firmen

Bei einem Sponsoring gelten für mich folgende Bedingungen:

  1. Ich verhalte mich absolut konform mit den Google Richtlinien und den wettbewerbsrechtlichen  Normen.
    (sprich es gibt keine gekauften „Backlinks“ und keine „Schleichwerbung“. Werbung oder Sponsoring wird von mir gekennzeichnet)
  2. Ich schreibe einen Artikel aus meiner Sicht, damit er hilfreich für meine Leser ist und ich
    meine Glaubwürdigkeit als Blogger nicht verliere.
    Ich mache keine platte Werbung!
    Ich werde keine vorgeschriebenen Texte veröffentlichen.
    Dabei kann es auch vorkommen, dass ich Produkt oder Dienstleistung kritisch teste oder beschreibe.
  3. Der Artikel wird von mir als „gesponnsort“ oder „Werbung“ gekennzeichnet werden.
    Das bedeutet auch, das ich sage von wem das Sponsoring kommt.
  4. Ich verwende nur „nofollow Links in dem Artikel (siehe Punkt 1)
  5. Der Link ist zeitlich begrenzt.
    Das bedeutet: Wenn der Link, den ich setzen soll, in ferner Zukunft „abstirbt“
    oder zur Umleitung auf eine unseriöse Internetpräsenz genutzt wird,
    dann behalte ich mir vor, den Link aus dem Artikel zu nehmen.
  6. Der Artikel bleibt in der Regel auf meinem Blog, solange mein Blog als funktionierende Plattform besteht.
    Das ergibt sich aus der Natur des Mediums Blogs. Das begründet aber keinen Rechtsansprüch.
    Ich übernehme auch keine Garantie für die Sichtbarkeit der Artikel. Ein Leistungszeitraum der z.B. auf einer Rechnung, mit „permanent“ angegeben wird begründet keinen Rechtsanspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit des Artikels, oder Existenz des Artikels auf dem Blog. Diese Angabe sind wie folgt auszulegen: Sie beziehen sich nur darauf, dass ein Artikel nicht nur „zeitlich begrenzt“ auf dem Blog erscheinen soll. (wie z.B. ein Werbebanner)
    Ich behalte mir vor auch gesponsorte Artikel bei besonderen Vorkommnissen (z.B. Rechtsverstößen der Firmen, Veränderung der Produkte ect.) abzuändern, zu kommentieren oder sogar vom Blog zu nehmen.